Die Zusatzversicherung

Wie Sie erfahren haben, ist jeder Bürger, der in der Schweiz wohnt, laut Krankenkassengesetz (KGV) dazu verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschliessen. Etwas anders sieht es hier bei den Zusatzversicherungen aus. Diese können Sie auf freiwilliger Basis abschliessen. 

 

Mit der Krankenzusatzversicherung können Sie Leistungen versichern, die für viele Menschen ein Bedürfnis sind, aber von der obligatorischen Grundversicherung nicht oder ungenügend gedeckt sind. Es ist sehr empfehlenswert, verschiedene Zusatzversicherungen abzuschliessen. Die Leistungen variieren von Kasse zu Kasse. Informieren Sie sich daher genau und vergleichen Sie die Leistungen der verschiedenen Kassen miteinander. Sie haben die Möglichkeit, die Grund- und Zusatzversicherung bei zwei verschiedenen Krankenkassen abzuschiessen.

Die Zusatzversicherungen lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: die ambulante Spitalversicherung und die ambulante Zusatzversicherung.

Aufbauend auf der obligatorischen Grundversicherung können Sie mehrere freiwillige ambulante Zusatzversicherungen abschliessen. Ergänzend haben Sie die Möglichkeit,eineZusatzversicherung aus der Spitalversicherung zu übernehmen.

 

Ambulante Zusatzversicherungen

Sie werden auch Krankenpflegeversicherungen genannt und ergänzen präventive und medizinische Versorgung ausserhalb des Spitals. Daher werden verschiedene Versicherungen für folgende Bereiche Angeboten:

  • Nicht-Pflichtmedikamente
  • Alternativmedizin
  • Psychotherapie ohne ärztliche Behandlung
  • Behandlungen im Ausland
  • Zahnbehandlungskosten, Zahnstellungskosten und Massnahmen der Kieferchirurgie
  • Hilfsmittel
  • Notfall- und Verlegungstransporte
  • Rettungs- und Bergungskosten
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hauskrankenpflege und Haushaltshilfen
  • Schutz- und Reiseimpfung
  • Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge (Abo Fitnesscenter, Hallenbad usw.)
 

Spitalversicherungen

Sie ergänzt die Grundversicherung innerhalb eines Spitals. Hier geht es vor allem um die Komfort-Leistungen wie der Aufenthalt in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder der freien Arztwahl. Daher wird die Spitalversicherung in verschieden Zusatzversicherungen unterteilt. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.

Allgemeine Abteilung ganze Schweiz:
Diese gibt Ihnen das Recht, sich auf der allgemeinen Abteilung eines Spitals ausserhalb Ihres Wohnkantons behandeln zulassen. Haben Sie nur eine Grundversicherung abgeschlossen, werden nur die Kosten für die Behandlung auf der allgemeinen Abteilung innerhalb Ihres Wohnkantons übernommen – ausser es handelt sich um medizinisch zwingende Grüne, welche nur ausserhalb Ihres Wohnkantons geleistet werden können.

Halbprivate Abteilung ganze Schweiz:
Hier haben Sie das Anrecht auf die Bezahlung eines Zweibettzimmers. In der Regel ist für die Behandlung der Oberarzt zuständig.

Private Abteilung Schweiz:
Wählen Sie diese Zusatzversicherung, haben Sie das Anrecht auf ein Einbettzimmer. Die Behandlung übernimmt in der Regel der Chefarzt.

Flex-Modelle:
Das Flex-Modell ist eine Variante der Spitalversicherung. Hier entscheiden Sie sich für die Spitalabteilung erst beim Eintritt in den Spital. Für die allgemeine Abteilung ganze Schweiz übernimmt diese Zusatzversicherung die ganzen Kosten. Bei der Halbprivat- oder Privatabteilung beteiligen Sie sich an den zusätzlichen Kosten, welche von der Krankenkasse festgelegt sind.

Hotellerie-Modell:
Hier können Sie zwischen einem Ein- oder Zweibettzimmer wählen – ohne freie Arztwahl.

Bei einigen Versicherungsmodellen ist die Spitalwahl je nach Krankenkasse eingeschränkt. Die Krankenkassen haben auch das Recht, bei den Zusatzversicherungen die Prämien risikogerecht – abgestuft nach Alter und Geschlecht – aufzuteilen. Die Kassen dürfen auch Vorbehalte anbringen.

 

Wichtig für werdende Eltern

Krankenkassen haben eine Wartefrist, die sogenannte Karenzfrist. Diese beträgt mindestens neun Monate (270 Tage), zum Teil sogar zwei Jahre für Mutterschaftsleistungen. Daher lohnt es sich für Sie, einen Versicherungswechsel lange vor einer Schwangerschaft zu planen.

 

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