Die Grundversicherung

Die Grundversicherung der Krankenkasse ist seit dem 1. Januar 1996 für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch, das heisst, Sie müssen eine Krankenversicherung abschliessen, welche grundlegende Leistungen abdeckt, die im Krankenkassengesetz (KGV) geregelt sind.

 

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich und diese sind verpflichtet, jeden Antragssteller, der einen Beitritt wünscht, in die Grundversicherung aufzunehmen. Die Grundversicherung deckt die Risiken Krankheit und Unfall und übernimmt ausschliesslich Leistungen im Wohnkanton des Versicherten. Ausnahme: Wenn Sie aus medizinisch zwingenden Gründen Leistungen in Ihrem Wohnkanton nicht durchgeführt werden können oder Sie notfallmässig Leistungen ausserhalb Ihres Wohnkantons in Anspruch nehmen, sind diese ebenfalls gedeckt. 

 

Sie müssen eine Grundversicherung abschliessen,

  • wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind. Dabei spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Jedes Familienmitglied, ob Kind oder Erwachsener, muss sich versichern.
  • wenn Sie ein/e ausländische/r Staatsangehörige/r mit einer Aufenthaltsbewilligung von drei Monaten oder länger sind.
  • wenn Sie als ausländische/r Staatsangehörige/r weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten und nicht über einen gleichwertigen ausländischen Versicherungsschutz verfügen.
  • wenn Sie sich neu in der Schweiz niederlassen.
  • wenn Sie als Schweizer/In oder EG/EFTA-Staatsangehörige/r in der Schweiz erwerbstätig und einem EG-Mitgliedstaat, in Norwegen oder Island wohnen. Dies gilt ebenfalls für Ihre nichterwerbstätigen Familienmitgliedern.
  • falls Sie als Schweizer/In oder EG/EFTA-Staatsangehörige/r ausschliesslich eine Rente aus der Schweiz beziehen und in einem EG-Mitgliedstaat, in Norwegen oder Island wohnen. Dies gilt ebenfalls für Ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen.
 

In einem Fall müssen Sie keine Grundversicherung abschliessen

Wenn Sie als Versicherter in einem EG-Staat, in Norwegen oder Island als Mitglied konsularischer oder diplomatischer Mission sowie als Angestellte oder Angestellter von internationalen Organisationen sind, müssen Sie keine Grundversicherung abschliessen.

 

Die Leistungen der Grundversicherung

Die Leistungen der Grundversicherung deckt eine Reihe von Risiken ab, sind bei allen Krankenkassen gleich und werden im Krankenkassengesetz (KGV) festgehalten. Für die folgenden Leistungen werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen:

 

Kostenbeteiligung

Bei der Krankenkasse werden die beiden Begriffe Franchise und Selbstbehalt, mit denen Sie sich an den Kosten der Behandlung beteiligen, oft verwechselt. Bei der Franchise handelt es sich um einen festgelegten Jahresbetrag. Bis zu diesem Betrag müssen Sie die Kosten für Ihre Leistungen selber übernehmen. Die Höhe der Franchise können Sie selber bestimmen. Dabei gelten folgende Stufen für Erwachsene: 300, 500, 1 000, 1 500, 2 000, 2 500 Franken. Die Höhe der Franchise, die Sie wählen, ist der Betrag, den Sie pro Jahr für ärztliche Leistungen selber bezahlen müssen. Übersteigen die Behandlungskosten die Franchise, müssen Sie als Versicherten in der Regel zehn Prozent (Selbstbehalt), der weiteren Kosten übernehmen – maximal aber 700 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken pro Jahr für Kinder. Ausgenommen von der Franchise und dem Selbstbehalt sind Leistungen bei Mutterschaft.

 

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